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Muhr am See: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betäubungsmittelgesetz, Fahren unter Drogeneinfluss +++

Am Montag, 04.06.2018 wurde gegen 11.35 Uhr in Muhr ein Motorroller einer Verkehrskontrolle unterzogen, da die Sozia keinen geeigneten Schutzhelm trug. Bei der weiteren Prüfung fiel auf, dass der Fahrer zwar einen Führerschein vorweisen konnte, ihm aber behördlich das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wurde, der Führerschein wurde einbehalten. Weiterhin zeigte der 30-Jährige aus der Region Anzeichen von Drogenkonsum, ein Schnelltest bestätigte den Verdacht. Daraufhin wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Schließlich wurden im Rucksack des Fahrers noch Betäubungsmittel aufgefunden. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen