Mittelfranken: +++ Schulstart in Bayern – Das Polizeipräsidium Mittelfranken erinnert an die Gefahren des Schulwegs und kündigt Kontrollaktionen an +++
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Nach den langen Sommerferien steht der Start ins neue Schuljahr unmittelbar bevor. Ab Dienstag, 10. September 2024 beginnt auch für viele Schülerinnen und Schüler in Mittelfranken der Ernst des Lebens. Mit besonderem Blick auf die zahlreichen Schulanfänger weist das Polizeipräsidium Mittelfranken darauf hin, dass die Schulwegsicherheit gerade für die Jüngsten unter uns besonders wichtig ist und begleitet den Schulstart mit entsprechenden Schwerpunktkontrollen und Aktionstagen.
Die mittelfränkischen Polizeidienststellen und der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg werden ab dem ersten Schultag gezielte Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit durchführen, um vor allem die motorisierten Verkehrsteilnehmer für die Gefahren des Schulweges zu sensibilisieren und an die Notwendigkeit eines möglichst umsichtigen Verhaltens im Umgang mit den ABC-Schützen zu erinnern. Für die eingesetzten Beamten werden die Schwerpunkte der Schulwegüberwachung auf dem verbotswidrigen Halten und Parken vor Schulen und entlang von Schulwegen sowie der Einhaltung der dort gültigen Geschwindigkeitsvorgaben liegen. Ihren Blick werden die Polizisten dabei jedoch auch auf die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen richten und gezielt sowohl die Gurtanlegepflicht als auch die Nutzung notwendiger Kindersitze überprüfen. Um vor allem für Schulanfänger die Risiken auf dem Weg zur Schule so weit wie möglich zu minimieren, bittet das Polizeipräsidium Mittelfranken darum,
- an Schulen besonders vorsichtig zu fahren und unbedingt die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten,
- runter vom Gas zu gehen und bremsbereit zu sein, wenn Kinder in Sichtweite sind,
- in verkehrsberuhigten Bereichen die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten,
- nicht an Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf Geh- und Radwegen oder an sonstigen Stellen zu parken, an denen es nicht erlaubt ist,
- vor Schulen nicht in zweiter Reihe zu parken und die Haltverbote zu beachten,
- an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen immer damit zu rechnen, dass Kinder unvermittelt auf die Fahrbahn laufen,
- Kinder nicht im absoluten Haltverbot ein- oder aussteigen zu lassen,
- die Gurtanlegepflicht zu beachten und die Kinder mit den erforderlichen Rückhaltesystemen zu sichern und
- morgens nicht „auf den letzten Drücker“ loszufahren – denn gerade Stress und Hetze machen unaufmerksam
Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken