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Lieferzeiten für die Fußgängerzone werden angepasst

Ansbach, 18. Dezember 2020 – Da aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Geschäfte in der Innenstadt nicht öffnen dürfen, wird die Regelung zu den Lieferzeiten in der Fußgängerzone angepasst. Das Be- und Entladen ist für die Dauer des Lockdowns, also vorerst bis zum 10. Januar 2021, ohne zeitliche Beschränkung möglich. Eine Erlaubnis zum Parken vor den Geschäften besteht allerdings nicht.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Ansbach