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Lichtenau: +++ Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Abgabenordnung/Kraftfahrsteuergesetz

Am Sonntag, 08.08.2021, gegen 09:20 Uhr, kontrollierte eine Streife der VPI Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung einen Kleinbus mit Wohnanhänger aus Rumänien.

Bei der Kontrolle auf der BAB 6, Parkplatz Kohnweiler – Fahrtrichtung Nürnberg, stellte sich heraus, dass der 20-jährige Fahrer aus Rumänien nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist (er hatte lediglich die Klasse B und hätte für dieses Gespann die Klasse D1E benötigt).

Des Weiteren war der Wohnanhänger nicht ordentlich zum Straßenverkehr zugelassen. Dabei wurde auch festgestellt, dass bereits eine „Schengen-Ausschreibung“ aus Frankreich besteht. Deshalb wurde die Weiterfahrt unterbunden und nach Rücksprache mit der Oberstaatsanwältin vom AG Ansbach eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe angeordnet, welche vom Beschuldigten in bar entrichtet wurde.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach