Lichtenau: +++ Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Abgabenordnung/Kraftfahrsteuergesetz
Am Sonntag, 08.08.2021, gegen 09:20 Uhr, kontrollierte eine Streife der VPI Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung einen Kleinbus mit Wohnanhänger aus Rumänien.
Bei der Kontrolle auf der BAB 6, Parkplatz Kohnweiler – Fahrtrichtung Nürnberg, stellte sich heraus, dass der 20-jährige Fahrer aus Rumänien nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist (er hatte lediglich die Klasse B und hätte für dieses Gespann die Klasse D1E benötigt).
Des Weiteren war der Wohnanhänger nicht ordentlich zum Straßenverkehr zugelassen. Dabei wurde auch festgestellt, dass bereits eine „Schengen-Ausschreibung“ aus Frankreich besteht. Deshalb wurde die Weiterfahrt unterbunden und nach Rücksprache mit der Oberstaatsanwältin vom AG Ansbach eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe angeordnet, welche vom Beschuldigten in bar entrichtet wurde.