Lichtenau: +++ Unter Drogeneinfluss und nur mit Lernführerschein unterwegs +++
Bei einer Schleierfahndungskontrolle am Mittwochnachmittag, 6. März 2024 wurde auf der BAB A6 ein Pkw angehalten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 42-jährige Fahrer offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Ein freiwilliger Drogentest bestätigte dies. Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Zudem konnte er lediglich einen britischen Lernführerschein vorweisen, welcher nicht das Führen eines Pkw in Deutschland gestattet. Gegen ihn wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen Fahren unter Drogeneinfluss ermittelt.
Der 46-jährigen Beifahrer führte einen gefälschten portugiesischen Führerschein mit. Dieser wurde sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen eingeleitet. Die Weiterfahrt ohne eine gültige Fahrerlaubnis wurde den beiden Personen untersagt.