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Lichtenau: +++ Geplatzter Reifen hat gleich zwei Mal strafrechtliche Konsequenzen +++

Am Samstagnachmittag, 08.05.2021 gegen 15:00 Uhr, befuhr ein 41-jähriger Ungar mit einem Fahrzeuggespann, bestehend aus Pkw und Wohnwagen, die Bundesautobahn A 6 in Fahrtrichtung Nürnberg. Zwischen den Anschlussstellen „Ansbach“ und „Lichtenau“ platze ihm ein Reifen des Anhängers.

Eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach räumte zunächst die Hindernisse von der Fahrbahn und stieß anschließend auf dem Parkplatz „Geisberg – Süd“ auf das Pannenfahrzeug. Bei der Kontrolle stellten die Ordnungshüter dann fest, dass der Fahrer nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis der Klasse „BE“ ist.

Darüber hinaus hatte er am Wohnwagen Kennzeichen montiert, die schon seit dem Jahr 2009 nicht mehr zugelassen sind. Gegen ihn wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch sowie Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuer- und das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Doch damit nicht genug. Der 41-jährige war in Begleitung eines 55-jährigen Landsmanns, ebenfalls unterwegs mit Auto und Wohnwagen. Und auch hier waren am Anhänger Kennzeichen angebracht, die seit 2010 nicht mehr gültig sind. Deshalb wurde auch gegen den zweiten Osteuropäer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mit Ausnahme des Tatvorwurfs des Fahren ohne Fahrerlaubnis auch hier: „… the same procedure than …“ beim 41-Jährigen. Die beiden Fahrer mussten nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft für ihr jeweiliges Ermittlungsverfahren mittlere dreistellige Geldbeträge als Sicherheit hinterlegen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach