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Lichtenau: +++ Fehler beim Fahrstreifenwechsel hat strafrechtliche Konsequenzen +++

Am Mittwochvormittag, 09.12.2020 gegen 08:55 Uhr, kam es auf der Bundesautobahn A 6, kurz nach der Anschlussstelle „Lichtenau“ in Fahrtrichtung Nürnberg, zu einem Verkehrsunfall, bei dem insgesamt rund 3.500 Euro Sachschaden entstand, wie die Polizei schätzt. Für einen der beiden Beteiligten, die den Unfall unverletzt überstanden haben, hat es strafrechtliche Konsequenzen.

Im dort dreispurig ausgebauten Autobahnabschnitt war es zu einer Kollision zwischen einem Auto, das ein 55-Jähriger aus dem benachbarten Baden-Württemberg steuerte, sowie einem Sattelzug, an dessen Steuer ein 56-jähriger Tscheche saß, gekommen. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich bei den obligatorischen Recherchen der Ordnungshüter heraus, dass gegen den Osteuropäer zwei rechtskräftige Fahrverbote im Bundesgebiet wegen Verkehrsverstößen bestehen und er bislang seinen Führerschein nicht abgegeben hat. Deshalb ermittelt die Verkehrspolizei Ansbach gegen ihn jetzt wegen Fahrens trotz Fahrverbot.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach