Lichtenau + Ansbach: +++ Erfolgreiche Schleierfahnder +++
Erfolgreich waren Zivilstreifen der Verkehrspolizei Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung über die Osterfeiertage. Nachdem sie bereits in der Nacht zum Karfreitag, 04.04.2021 auf zwei gefälschte Dokumente gestoßen waren, die ein 29-jähjriger Rumäne bei sich trug (wir berichteten in unserem täglichen Pressebericht vom 04.04.2021), hatten sie am Ostermontag nachmittags in zwei weiteren Fällen den richtigen Riecher.
Lichtenau: Am Nachmittag gegen 15:00 Uhr stoppten die Fahnder auf dem Parkplatz „Geisberg -Süd“ an der Bundesautobahn A 6 ein Pärchen aus Lille im Norden Frankreichs mit ihrem Pkw und Wohnwagen. Dabei stellte sich heraus, dass der 27-jährige Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE ist. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Seine gleichaltrige Beifahrerin übergab den Ordnungshüter einen französischen Personalausweis. Beim Datenabgleich stellten die Beamten dann fest, dass das Dokument durch Diebstahl abhandengekommen und zur Fahndung ausgeschrieben war. Die näheren Hintergründe des Abhandenkommens sowie die Umstände, wie die Frau an den Ausweis gekommen ist, sind derzeit Gegenstand der weiteren polizeilichen Ermittlungen.
Ansbach: Gegen 16:15 Uhr kontrollierte eine Zivilstreife auf dem Autohof bei Brodswinden einen 41-jährigen Polen mit seinem Kleinbus. Er händigte den Fahndern einen polnischen Scheckkartenführerschein aus. Hierbei handelte es sich jedoch um eine Totalfälschung, wie eine genauere Überprüfung der Beamten auf ihrer Dienststelle ergeben hat.
Der Grund für den Besitz des falschen Dokuments konnte wenig später dort auch ans Licht gebracht werden. Dem Osteuropäer war sein Führerschein nämlich von einem Gericht wegen Trunkenheit im Verkehr rechtskräftig entzogen worden. Darüber hinaus stand der Fahrer zu allem Überfluss offenbar auch noch unter dem Einfluss illegaler Drogen, ,wie drogenkonsumtypische körperliche Ausfallerscheinungen zeigten. Deshalb folgte ein Drogenschnelltest. Dieser wiederum war positiv und deutete auf den Konsum von Cannabisprodukten hin. Nachdem dem 41-Jähriger dieser Umstand von den Ordnungshüter vorgehalten worden war räumte er ein, einen Joint geraucht zu haben, bevor er sich ans Steuer gesetzt hat. Gegen ihn wurden nun strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeldverfahren wegen der Fahrt unter Drogeneinwirkung eingeleitet.