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Mittelfranken: +++ Kontrollen zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht zum Beginn des neuen Schuljahres +++

MITTELFRANKEN. (1312) Zu Beginn des neuen Schuljahres überwachte die mittelfränkische Polizei vom 10.09.2019 (Dienstag) bis zum 13.09.2019 (Freitag) im Rahmen der landesweiten Aktionstage die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht in Kraftfahrzeugen. Das Polizeipräsidium Mittelfranken zieht nach den ersten vier Schultagen Bilanz.
In Mittelfranken wurden im ersten Halbjahr 2019 (Januar bis einschließlich Juni) insgesamt 11 Personen bei Verkehrsunfällen schwer verletzt sowie 3 Personen getötet, die ihren Gurt nicht angelegt hatten.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken beauftragte deshalb die mittelfränkischen Polizeidienststellen speziell in der ersten Schulwoche den Bereich vor Schulen, Kindergärten und auf den von Schülern stark frequentierten Wegen, insbesondere zu den relevanten Zeiten, schwerpunktmäßig zu überwachen.
Die Kontrollierenden mussten hierbei leider zahlreiche Verstöße feststellen:
Mittelfrankenweit wurden insgesamt 166 Verkehrsteilnehmer wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes verwarnt. Weiterhin beanstandeten die Beamten 27 Personen, weil sie ihre Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert hatten.
Die Polizei fertigte 590 Verwarnungen und Anzeigen wegen des verbotswidrigen Parkens und Nichteinhaltens von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von Schulen.
Die Kontrollaktionen fanden im Rahmen der traditionell üblich laufenden Schulwegüberwachungen zum Schulstart statt.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken rät:
Seien Sie den Kindern und den anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild, indem Sie

  • bei Schulen besonders vorsichtig fahren und unbedingt die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten,
  • runter vom Gas gehen und bremsbereit sind, wenn Kinder in Sichtweite sind,
  • selbst an Ampeln und Zebrastreifen vorsichtig fahren, denn Schulanfänger halten sich oft nicht verlässlich an die Regeln,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit einhalten,
  • nie an Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf Geh- und Radwegen oder an sonstigen Stellen parken, an denen es nicht erlaubt ist,
  • vor Schulen nicht in zweiter Reihe parken und die Haltverbote beachten,
  • an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen immer damit rechnen,dass Kinder unvermittelt über die Straße laufen,
  • Kinder nicht im absoluten Haltverbot ein- oder aussteigen lassen,
  • die Gurtanlegepflicht beachten und die Kinder mit den erforderlichen Rückhaltesystemen sichern und
  • niemals „auf den letzten Drücker“ losfahren. Denn Hetze und Stress machen unaufmerksam.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken