Insingen: +++ Traktor wurde entstempelt +++
Am Donnerstag, 22.04.2021 wurde im Gemeindebereich der Traktor eines 44-Jährigen von der Polizei zwangsentstempelt. Grund hierfür war, dass der Landwirt wohl nicht auf die Zahlungsaufforderungen seiner Versicherungsgesellschaft reagierte und die sich genötigt sah, die Vertragskündigung dem zuständigen Landratsamt weiter zu melden.
Sobald ein zugelassenes Fahrzeug ohne notwendigen Versicherungsschutz ist, fordert die Zulassungsstelle den Halter schriftlich auf, binnen drei (Werk-) Tagen die amtlichen Kennzeichen zur Entstempelung oder eine neue elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer, vorzulegen. Ab jetzt ist der Fahrzeughalter in der Pflicht, sich um das Problem zu kümmern, sprich tätig zu werden. Die Erfahrung zeigt, dass ein Anruf bei der Versicherung sehr oft nicht reicht, die Frist ungenutzt verstreicht und die Polizei mit der Zwangsentstempelung beauftragt wird.
Sollte der Traktor in der vertraglosen Zeit auf öffentlichen Verkehrsgrund benutzt worden sein, dann hat sich der Landwirt wegen eines Vergehens gem. Pflichtversicherungsgesetz zu verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg