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Hundebesitzer aufgepasst: Futterwiesen sind keine Hundeklos

Hundekot, egal ob der Hund im Freien oder in einer Wohnung lebt, stellt ein Infektionsrisiko dar. Der Kot kann nicht nur für Menschen, sondern auch für andere Tiere gefährlich werden.

Daher ist es gesetzlich verboten während der Nutzzeit Futterwiesen und landwirtschaftliche Flächen zu betreten, dies gilt auch für Hunde. Die Stadt Ansbach weist nun ausdrücklich nochmals auf dieses Verbot, welches im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist, hin und bittet Hundebesitzer ihre Vierbeiner nicht frei auf landwirtschaftlich genutzten Flächen laufen zu lassen.

Der Kot auf solchen Flächen kann durch die Ernte ins Futter für Stalltiere gelangen und bei diesen sogar zum Tod führen. Das Betreten von landwirtschaftlichen und geschützten Flächen in den Sommermonaten, aber auch Verunreinigung durch Hundekot auf diesen Flächen, soll vermieden werden. Außerdem sollten Hundebesitzer darauf achten, dass auch ihre Vierbeiner nicht auf geschützten Wiesen und landwirtschaftlich genutzten Äckern frei herumlaufen zu lassen.


Text: Stadt Ansbach