Ansbach, 17. Juni 2021 – Hundekot, egal ob der Hund im Freien oder in einer Wohnung lebt, stellt ein Infektionsrisiko dar. Der Kot kann nicht nur für Menschen, sondern auch für andere Tiere gefährlich werden. Daher ist es gesetzlich verboten, während der Nutzzeit Futterwiesen und landwirtschaftliche Flächen zu betreten, dies gilt auch für Hunde.
Die Stadt Ansbach weist ausdrücklich nochmals auf dieses Verbot, welches im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist, hin und bittet alle Hundebesitzer ihre Vierbeiner nicht frei auf landwirtschaftlich genutzten Flächen laufen zu lassen. Der Kot auf solchen Flächen kann durch die Ernte ins Futter für Stalltiere gelangen und bei diesen sogar zum Tod führen.
Quelle: Stadt Ansbach