Herrieden* +++ Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz – illegaler Aufenthalt ohne Aufenhaltstitel, unerlaubter Aufenthalt nach erlaubter Einreise u.a. +++
Am 29.08.22, gegen 19:30 Uhr wurde im Rahmen der Schleierfahndung auf der BAB 6, Anschlussstelle Herrieden, ein Baustellenfahrzeug durch die Fahndungskontrollgruppe der VPI Ansbach kontrolliert.
Ein Mitfahrer, der auf der Rücksitzbank saß konnte lediglich ein Foto von seinem Reisepass vorzeigen. Auf Nachfrage gab der aus Südosteuropa stammende 32-Jährige an, nicht im Besitz eines Visums für Deutschland zu sein.
Daraufhin wurde zur Unterkunft des Beschuldigten nach Rothenburg/Tauber gefahren, wo dessen Reisepass aufgefunden wurde. Der letzte Einreisestempel war der 04.02.22. Ihm wurde eine Grenzüberschrittsbescheinigung ausgehändigt (Ausreise bis spätestens 01.09.2022).
Zum oben genannten Fall wird der 44-jährige selbständige Geschäftsführer wegen Beihilfe des genannten 32-jährigen Beschuldigten angezeigt. Er selbst lenkte das zuvor genannte Baustellenfahrzeug und beschäftigte ihn als Arbeiter ohne Anmeldung.