Herrieden: +++ Katze geriet in Klebefalle +++
Ein Katzenbesitzer in der Dombühler Straße zeigte am 15. Februar 2024 einen tierschutzrechtlichen Verstoß an.
Lt. seinen Angaben kam am 10. Februar 2023 seine Katze mit einer „Klebefalle“ an der linken Körperseite nach Hause. Um diese von dem Kleber zu befreien, musste dieser deren Fell abrasieren. Lt. Katzenbesitzer ist der Aktionsradius seiner Katze ca. 100 m rund um seine Anwesen.
Derartige Klebefallen werden i. d. Regel zur Schädlingsbekämpfung gegen Mäuse und Ratten verwendet und sind in Deutschland verboten, da hierdurch die Tiere qualvoll sterben. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines tierschutzrechtlichen Verstoßes wurde eingeleitet.
Zeugenhinweise zum Aufsteller der Klebefalle nimmt die Polizeiinspektion Feuchtwangen unter Tel. 09852/6715-0 entgegen.
Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen