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Haundorf: +++ Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort +++

Ein 41-jähriger Pkw-Fahrer aus Baden-Württemberg befuhr die B 466 aus Richtung Schwabach kommend im Ortsteil Obererlbach und kam dort nach rechts von der Fahrbahn ab. Er touchierte eine Mauer, hielt an, betrachtete sich den Schaden und setzte seine Fahrt fort. Als sein Pkw im Raum Gunzenhausen nicht mehr fahrbereit war, meldete er schließlich doch den Schaden; der Fremdschaden beläuft sich auf etwa 100 Euro, der Eigenschaden auf etwa 1.500 Euro. Da der Tatbestand des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt ist, muss sich der Mann nun strafrechtlich verantworten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass bei einem Verkehrsunfall ein Fremdschaden sofort gemeldet werden muss.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen