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Gunzenhausen: +++ Verstoß gegen Ausgangsbeschränkung +++

Um den Altmühlsee herum wurden am Wochenende Kontrollen zur Überwachungen der situationsbedingten Ausgangsbeschränkung durchgeführt. In deren Rahmen wurden verschiedene Verstöße festgestellt.
Zumeist zeigten sich die Betroffenen einsichtig, sodass bei Erstverstößen von fahrlässigem Handeln ausgegangen wurde und lediglich eine Belehrung mit entsprechender Dokumentation erfolgte. Bei Wiederholungsverstößen oder vorsätzlichem Handeln wird im Regelfall eine Anzeige bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt, welche über die Verhängung eines Bußgeldes entscheidet. Um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, wird eindringlich um die Beachtung der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang gebeten.

Weiterhin wurde bei der Aufnahme zweier Verstöße Betäubungsmittel bei den Betroffenen aufgefunden. Es wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das BtMG eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen