Gunzenhausen: +++ Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort +++
Am Dienstag, 17.09.2019 stieß gegen 17.30 Uhr eine Pkw-Fahrerin aus der Region beim Parken gegen ein anderes geparktes Fahrzeug. Sie entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Sie meldete den Unfall etwa eineinhalb Stunden später bei der hiesigen Inspektion. Der Gesamtsachschaden wird auf etwa 2500 Euro geschätzt.
Dadurch dass sich die Verursacherin nachträglich innerhalb 24 Stunden bei der Polizei selbst gemeldet hat, kann die Strafe zwar vom Gericht gemildert oder ganz davon abgesehen werden, der Straftatbestand ist aber bereits erfüllt und es muss durch die Polizei eine Strafanzeige erstellt werden.
In diesem Zusammenhang wird wieder einmal darauf hingewiesen, dass – vereinfacht zusammengefasst – ein Unfall sofort zu melden ist.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen