Gunzenhausen: +++ Pflichtversicherungsgesetz u.a. +++
Am Freitag, 30.03.2018, fiel gegen 18.40 Uhr im Stadtgebiet während der Fahrt ein Kleinkraftrad auf, an welchem noch ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2017 angebracht war. Bei der Kontrolle des 19-jährigen Fahrers aus der Region stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht versichert war, weiterhin waren die Eigentumsverhältnisse unklar, das „alte“ Kennzeichen war für ein anderes Fahrzeug ausgegeben. Eine Fahrerlaubnis hatte der Fahrer ebenso wenig wie eine Prüfbescheinigung, noch konnte er eine Betriebserlaubnis vorweisen. Es erfolgte eine Sicherstellung, der Heranwachsende muss sich nun wegen Straftaten (§ 6 PflVG) und Ordnungswidrigkeiten (§ 48 FZV, § 75 FeV sowie StVO) verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen