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Gunzenhausen: +++ Hinweise an die Verkehrsteilnehmer +++

Für die eiligen Leser: Licht an! – Fuß vom Gas! – Abstand halten!

Trotz der herbstlichen Witterung mit teilweise dichtem Nebel in den vergangenen Tagen sind einige Verkehrsteilenehmer mit nicht ausreichender Beleuchtung unterwegs gewesen. Die Polizei Gunzenhausen bittet darum, bei Sichtbehinderungen auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten. Bei lediglich eingeschalteten Tagfahrleuchten bleibt die Heckpartie der Fahrzeuge gänzlich unbeleuchtet, dies scheint nicht allen Fahrern bewusst zu sein. Die in modernen Fahrzeugen verbaute Licht-Automatik erkennt tagsüber Nebel in der Regel nicht. Gesetzlich nicht erlaubt ist das Fahren mit Standlicht, leider konnten auch solche Verkehrsteilnehmer festgestellt werden. Beträgt die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter, sind die Nebelschlussleuchten einzuschalten und eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuhalten. Fahren Sie bitte bei Nebel grundsätzlich noch umsichtiger und erhöhen Sie den Sicherheitsabstand; Faustregel: Mindestabstand in Metern = gefahrene Geschwindigkeit in km/h. Bitte verzichten Sie unbedingt auf Überholmanöver, wenn nicht die gesamte Strecke überschaubar ist – kommt Ihnen ein „Lichtmuffel“ entgegen, können die Folgen fatal sein. Bitte achten Sie bei Fahrtantritt auf den funktionsfähigen Zustand und den Schaltstatus der Beleuchtungseinrichtung ihres Fahrzeuges um gefährliche Situationen oder gar Unfälle zu vermeiden!

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen