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Gunzenhausen: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Bei der Kontrolle eines Rollers am Montagnachmittag, 02.03.2020 im Stadtgebiet konnte der Fahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung, nicht aber den für das Zweirad erforderlichen Führerschein vorweisen. Zudem war das Versicherungskennzeichen nur bis Ende Februar diesen Jahres gültig, der 17-jährige Fahrer war ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen. Der Jugendliche muss sich nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen