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Gunzenhausen: +++ E-Scooter war zu schnell +++

Am Dienstag, 26. März 2024 um 19.45 Uhr war ein 31-Jähriger im Stadtgebiet mit einem Elektroroller unterwegs, an dem das Rücklicht defekt war. Auf dem Roller war ein Sitz angebracht, für den keine Betriebserlaubnis vorlag, zudem war das Fahrzeug deutlich zu schnell unterwegs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit war wohl durch technische Manipulationen erhöht worden. Das Fahrzeug ist nach diesen Änderungen rechtlich gesehen ein Kraftrad, für welches ein Führerschein erforderlich ist. Diesen konnte der Fahrer nicht vorweisen, er muss sich deshalb wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich
verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen