Gunzenhausen: +++ Betrug / Fälschung beweiserheblicher Daten +++
Ein Geschädigter aus dem Dienstbereich sieht sich Forderungen für einen angeblich genutzten Online-Dienst in Höhe von etwa 460 Euro ausgesetzt.
Es ist zu vermuten, dass ein bislang unbekannter Täter die Personendaten des Geschädigten missbräuchlich
verwendet haben könnte. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen