+++ Gefahren im Netz +++
Ansbach, 05. Mai 2023 – Viele Gefahren lauern im Netz. Nicht nur Kindern und Jugendliche, sondern auch Erwachsene können Opfer werden. Wer wachsam bleibt und die Anzeichen erkennt, kann aber viele Straftaten im Internet verhindern. Wir haben euch die klassischen Gefahren aufgezählt:
Sexting: (Sex und Texting)
Der Trend ist ungebrochen, fast jedes Kind besitzt mittlerweile ein Smartphone mit ständigem Zugang zum Internet. Chatgruppen und die einschlägigen Messenger Dienste werden intensiv genutzt und sind kaum mehr aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen wegzudenken.
Häufig finden aber auch gerade auf diesem Weg Video-, Audio-, Bild- und Textdateien mit strafbarem Inhalt wie pornografische- oder gewaltverherrlichende Darstellungen den Zugang zu den Nutzern. Auf derartige Darstellungen sind gerade Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters und Entwicklung noch nicht vorbereitet.
Ein weiteres Phänomen ist unter dem Fachbegriff „Sexting“ (Sex und Texting) bekannt: Darunter versteht man den privaten Austausch selbst erstellter erotischer Fotos/Videos per Handy oder Internet.
Sexting ist eine moderne technologiegestützte Form des Flirtens. Das gilt für Kinder und Jugendliche ebenso, wie für Erwachsene. Auf diesem Weg gelangen die Dateien ins weltweite Netz und können auch missbräuchlich (Cybermobbing oder Erpressung) verwendet werden.
Deshalb die Bitte deiner Polizei:
- Sprecht mit euren Kindern bzw. mit euren Schülern über diese Gefahren.
- Sei selbst ein Vorbild bei der Nutzung von Smartphones/Tablets.
- Die Kinder sollen aus der Gruppe heraus, Videos löschen und evtl. in der Gruppe schreiben, dass man die Videos nicht weiter verbreiten soll.
Für den Besitz von Kinderpornografie kann es 1-5 Jahre Haft geben, für die Verbreitung 1-10 Jahre. Kinder über 14 Jahre sind strafmündig und es kann u.a. das Handy für immer eingezogen werden. Diese „Jungendsünde“ kann dann auch im späteren Leben Probleme machen, wenn z.B. bei Bewerbungen ein Führungszeugnis gebraucht wird. Bei Kindern unter 14 Jahren wird der Fall an das Jugendamt gemeldet.
Weitere typische Netzphänomene
- Kettenbriefe sind gewaltverherrlichend. Kinder glauben an die Drohungen der Kettenbriefe, dass z.B. Angehörige getötet werden und verbreiten diese Briefe panisch weiter.
- Die Blue Whale Challenge ist ein Internetphänomen. Bei der Challenge wird dem Teilnehmer an fünfzig Tagen jeweils eine Aufgabe täglich gestellt und am Ende soll der Suizid des Teilnehmers stehen. Dabei fängt es harmlos an und steigert sich. Wenn der Teilnehmer aussteigen will, wird ihm oder seinen Angehörigen gedroht. Erkennungsmerkmal soll ein Blauwal sein, den die Personen in die Haut ritzen sollen. Man will sich in der Gruppe beliebt machen und dem „Master gefallen.
- Bei Snuff werden Bilder und Videos mit Gewalt- und Tötungsszenen sehr realitätsnah dargestellt. Diese Bilder bekommen die Kinder aber nicht mehr aus dem Kopf.
Lovescamming
In Online-Partnerbörsen oder auch in sozialen Netzwerken sind die Scammer auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft – und zwar einzig und allein mit dem Ziel, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Denn die virtuellen Partner geben z.B. vor, bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes oder eines Angehörigen. Auch gestohlene Koffer und Pässe, unbezahlter Lohn oder eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen oder eine Passkopie zu bekommen, damit man auf deren Namen Waren bestellen kann.
Sexueller Missbrauch/Nötigung/Erpressung
Man lernt sich im Internet kennen und findet den Internetpartner, den man noch nie persönlich gesehen hat, sympathisch. Anschließend fordern sie ihre Opfer auf, sexuelle Handlungen an sich bei einem Videochat durchzuführen. Oftmals nehmen die Täter diese Handlungen des Opfers auf und drohen während des Chats damit, das Video zu veröffentlichen.
- Sei dir stets bewusst, dass du während eines Videochats gefilmt werden könnten. Die Inhalte können ggf. dazu verwendet werden, dich zu erpressen.
- Zahle bei Erpressung auf keinen Fall.
- Klicke bei solchen oder anderen verdächtigen E-Mails nie auf einen Link, es könnte eine Schadsoftware dahinter stecken.
- Wenn betroffen betroffen bist, erstatte Anzeige bei der Polizei.
Lernen Sie den Kindern:
- Dein Körper gehört Dir!
- Deine Gefühle sind wichtig! Achte auf Dein Bauchgefühl!
- Es gibt angenehme und und unangenehme Berührungen!
- Du hast das Recht „nein“ zu sagen!
- Es gibt gute und schlechte Geheimnisse!
- Sprich darüber und hole Dir Hilfe!
- Du bist nicht schuld!
Das Netz vergisst nichts und auch Firmen schauen sich um, was die Bewerber im Netz posten.
- Gehe sorgfältig mit deinen persönlichen Daten und Bildern um.
- Keine Profilbilder einstellen – diese können kopiert werden und für betrügerische Zwecke verwendet werden.
- Eltern sollen das Internet nicht schlecht machen und schauen, was ihre Kinder im Netz machen. Dabei auch auf das Handy schauen.
- Den Kindern beim Umgang im Internet helfen
- Sei selbst ein Vorbild
Infoseiten für mehr Information
www.verbraucherzentrale-bayern.de
Auch die örtliche Polizeiinspektion kann euch bei Fragen und Verdacht weiterhelfen!