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Förderprogramm Digitalbonus Bayern für KMU wird fortgesetzt

Ab 20. Mai 2019 können wieder Anträge gestellt werden

Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Digitalbonus Bayern ein attraktives, niederschwelliges Förderprogramm für konkrete Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen aufgelegt. Gegenstand der Förderung sind die 

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware)
  • Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software.

Das Förderprogramm war von Beginn an sehr erfolgreich. Aufgrund der hohen Nachfrage mussten Monatskontingente gebildet werden, eine Bewerbung war zum Stichtag möglich und die verfügbaren Kontingente wurden schnell aufgebraucht.

DER DIGITALBONUS

  • unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten,
  • ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen
    zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern,
  • ist wichtiger Baustein der Initiative BAYERN DIGITAL

Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit  einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen. Ob Ihr Unternehmen* ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl und dem Jahresumsatz oder der Bilanzsumme ab.

Heute wurden wir informiert, dass der Landtag den Haushalt 2019/2020 beschlossen hat, der Mittel für das Programm enthält. Antragstellungen sind wieder möglich. Das nächste Monatskontingent wird am Montag, den 20.05.2019, ab 10:00 Uhr freigeschaltet. Anträge können über das Online-Antragsformular auf der zentralen Internetseite https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung eingereicht werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur digitalen Antragstellung sind unter der Internetseite www.digitalbonus.bayern.de abrufbar. Grundlage der Antragstellung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Digitalbonus Förderrichtlinie.

Interessierte sollten sich vorab mit den Anmeldeformalitäten vertraut machen und Vorkehrungen treffen, die Anmeldung unmittelbar nach Freischaltung durchzuführen.

Quelle: Stadt Ansbach