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Feuchtwangen: +++ Mooswiese 2019 +++

Zur diesjährigen Mooswiese in Feuchtwangen, welche im Zeitraum von Freitag, 20.09.2019 bis Dienstag, 24.09.2019 stattfindet, werden wie in den letzten Jahren wieder mehrere zehntausend Besucher erwartet. Bei der Polizeiinspektion Feuchtwangen laufen derweil die letzten Vorbereitungen für die Betreuung dieses traditionellen und überregional bekannten Volksfestes.

An oberster Stelle stehen wiederum die Sicherheit auf dem Festplatz und der Schutz der Besucher.

Durch eine den erwarteten Besucherzahlen angepasste Präsenz uniformierter und auch ziviler Einsatzkräfte sollen Gewalttätigkeiten und weitere Verstöße jeglicher Art bereits im Vorfeld unterbunden und gleichzeitig auch eine effektive Ahndung begangener Verstöße sichergestellt werden.

Auch auf die Jugendschutzbestimmungen wird wieder ein besonderes Augenmerk gelegt, die Einhaltung wird von den eingesetzten Polizeikräften kontrolliert. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Ausschank und die Weitergabe von branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche.

Werden von den Einsatzkräften übermäßig alkoholisierte Jugendliche angetroffen, so müssen diese mit einer Ingewahrsamnahme bzw. der Zuziehung und Abholung durch die Erziehungsberechtigten rechnen. Je nach Einzelfall behält sich die PI Feuchtwangen vor, das zuständige Jugendamt oder die Führerscheinstelle hiervon in Kenntnis zu setzen.

Auf die bestehende Mooswiesenverordnung der Stadt Feuchtwangen wird an dieser Stelle hingewiesen. So ist es allen Festbesuchern u.a. untersagt, alkoholische Getränke aller Art oder Waffen bzw. Gegenstände die als solche geeignet oder bestimmt sind, auf den Festplatz mitzubringen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße belegt werden.

Abschließend noch einige Verhaltenshinweise für die Festbesucher, um die Mooswiese auch in diesem Jahr in guter Erinnerung zu behalten:

– Zum Parken sind die ausgewiesenen bzw. vorhandenen Parkplätze zu nutzen.

– Erlassene Halte- und Parkverbote sind unbedingt zu beachten! Verkehrs- und Parkverstöße werden geahndet, bei schwerwiegenden Verstößen werden Fahrzeuge kostenpflichtig
abgeschleppt!

– Rettungswege sind zwingend freizuhalten, dies betrifft u.a. die Halteverbote im Walkmühlweg sowie der Schützenstraße!

– Setzen Sie sich nach Ihrem Festbesuch nicht alkoholisiert ans Steuer bzw. fahren Sie bei angetrunkenen Fahrzeugführern nicht mit!

– Lassen Sie keine Wertgegenstände für jedermann sichtbar im Fahrzeug liegen!

– Lassen Sie keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt im Festzelt zurück!

– Stecken Sie ihre Wertgegenstände so ein, dass sie vor Verlust und Diebstahl geschützt sind.

 

Erfahrungsgemäß ist inzwischen der am häufigste vermisste/verlorene Gegenstand das Handy. Regelmäßig finden u. A. die Schausteller defekte Geräte beim Abbau unter/bei den Fahrgeschäften.

 

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen