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Feuchtwangen: +++ Handwerker boten günstige Tätigkeiten an +++

Vier polnische Handwerker boten ihre Dienste zur Sanierung eines Garagendachs an, was grundsätzlich bei Gewerbeanmeldung nicht verboten ist.

Jedoch erfolgte die Entsorgung ohne Beachtung der geltenden Vorschriften. Hier gelten bei asbesthaltigen Eternit strenge Vorgaben, so dass ein Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen eingeleitet wurde.

Anzumerken ist, dass bei derartigen Handwerkerleistungen gelegentlich Nachforderungen hinsichtlich
des vereinbarten Angebotspreises erfolgen und sich im Nachhinein „ Preis- Leistung“ widersprechen.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen