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Feuchtwangen: +++ Fehler beim Überholen – ein Verletzter und insgesamt rund 14.000 Euro Schaden +++

Am Mittwoch, 16.03.2022 gegen 07:20 Uhr, war auf der Bundesautobahn A 7 im Baustellenbereich am Autobahnkreuz „Feuchtwangen / Crailsheim“ ein 48-Jähriger aus Westmittelfranken mit seinem Baustellenkipper auf der rechten Fahrspur unterwegs. Als er mit dem Lkw nach links in den Baustellenbereich einfahren wollte, betätigte er die Warnblinkanlage und schaltete die gelben Rundumleuchten ein.

In diesem Moment überholte ihn ein 32-Jähriger aus dem Allgäu mit seiner Limousine auf der linken Fahrspur, obwohl diese nur von Fahrzeugen mit einer maximalen Breite von 2,2 Metern benutzt werden darf. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Dabei wurde der Pkw-Fahrer verletzt und musste nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst an der Unfallstelle vorsorglich ins Klinikum Rothenburg eingeliefert werden. Sein Auto wurde von einem Abschleppunternehmen geborgen. Der Sachschaden an den beiden Fahrzeugen wird von der Polizei auf insgesamt rund 14.000 Euro geschätzt.

Die Verkehrspolizei Ansbach erinnert in diesem Zusammenhang nochmals daran, dass die in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesenen Fahrzeugbreiten die Breite der beiden Außenspiegel nicht beinhaltet. Deren Maße müssen demnach zum Breitenmaß noch hinzugerechnet werden. So können Verkehrsunfälle in Streckenbereichen mit verengter Fahrbahn, insbesondere auf Autobahnen und mehrspurigen Kraftfahrstraßen, vermieden werden.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach