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Feuchtwangen: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Am 02.07.2020 wurde um 18:27 Uhr bei einer durchgeführten Geschwindigkeitsmessung mit der Laserpistole ein Zweiradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Bei der Anhaltung des Fahrzeuges stellte sich heraus, dass es sich laut der Betriebserlaubnis eigentlich um ein Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h handeln sollte.
Der 16-jährige Fahrer des Rollers räumte vor Ort sofort ein, dass er die Drosselung des Rollers ausgetauscht hatte und das Fahrzeug deswegen schneller fuhr. Der Jugendliche ist lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, hätte für das Führen des Rollers aber eine Fahrerlaubnis benötigt. Die Weiterfahrt des Jugendlichen wurde unterbunden.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen