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Erstellung von Leitlinien für „dauerhaft rote Hegegemeinschaften“ im Landkreis Ansbach

Ansbach, 22. Juni 2023 – Der Landkreis Ansbach ist mit seinen 358 Jagdrevieren auf 25 Hegegemeinschaften aufgeteilt. Für diese erstellt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach alle drei Jahre sogenannte Vegetationsgutachten (Forstliche Gutachten), das unter anderem als Grundlage für den Abschussplan dient, in dem festgelegt wird, wie viel Rehwild durch die Jägerschaft in den einzelnen Revieren erlegt werden muss.

Hierbei werden Verbissschäden von Jungpflanzen durch Rehwild festgestellt, anhand derer jede Hegegemeinschaft eine Wertung erhält. Im letzten Gutachten war der Verbiss bei 18 der 25 Hegegemeinschaften zu hoch. In diesen können stärker verbissgefährdete Baumarten wie  Eiche und Tanne nicht oder nur sehr verzögert aufwachsen. So findet in diesen Bereichen eine Entmischung zugunsten der weniger verbissgefährdeten Baumarten wie etwa Fichte und Kiefer statt, welche die anderen Baumarten überwachsen. Gerade die stärker verbissgefährdeten Baumarten werden allerdings aktuell als relativ klimastabil gewertet und sollen erhalten bleiben.

Um den Verbiss zu reduzieren und den Wald im Landkreis Ansbach an sich ändernde klimatische Bedingungen anzupassen, hat die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Ansbach die „Leitlinien für „dauerhaft rote Hegegemeinschaften“ im Landkreis Ansbach“ erstellt. Diese sollen vor allem in den Hegegemeinschaften Anwendung finden, die mindestens seit dem Jahr 2009 im Forstlichen Gutachten eine zu hohe Verbissbelastung attestiert bekommen haben. Dies sind im Landkreis Ansbach die Hegegemeinschaften Bechhofen, Dinkelsbühl I, Dinkelsbühl III, Herrieden, Lichtenau, Rothenburg o.d.T., Rügland, Windsbach und Wolframs-Eschenbach. Die Leitlinien enthalten Maßnahmen aus den Bereichen Jagdbehörde, Jägerschaft, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Jagdgenossenschaft. So sind dort unter anderem rechtliche Maßnahmen der Jagdbehörde aufgelistet, ebenso wie Jagdkonzepte, die die Jägerschaft nutzen kann, um die Jagdausübung erfolgreicher zu gestalten. Auch die Wildlebensraumgestaltung wird, neben vielen weiteren Themen, aufgegriffen, ebenso wie das Thema der Beunruhigung der Natur durch Freizeitnutzer und Hundeführer.

Die Hegegemeinschaften im Landkreis Ansbach wurden über die Leitlinien informiert. Interessierte finden diese unter www.landkreis-ansbach.de oder können sie im Landratsamt Ansbach unter der Mail jagdwesen@landratsamt-ansbach.de oder Telefon 0981 468-3201 anfordern.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach