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Dinkelsbühl: +++ Wildernder Hund +++

Wegen des Verdachts der Jagdwilderei und einem Verstoß nach dem Bayerischen Jagdgesetz ermitteln derzeit Beamte der PI Dinkelsbühl. Im Grenzbereich zwischen den Gemeinden Schopfloch und Dinkelsbühl kam es in den letzten Wochen zu mehreren nennenswerten Vorfällen.

Am 20.12.2020 hatte im sogenannten Weidelbacher Gemüsholz ein Hund ein Reh gehetzt und tödlich verletzt bzw. verbissen und auch angefressen. Immer wieder wird im Schopfloch-Dinkelsbühler Grenzbereich von wildernden Hunden berichtet.

Am Samstag, 23.01.202 schließlich konnte kurz nach 11:00 Uhr laut Zeugenangaben derselbe Hund erneut dabei gesichtet werden, als er ein Reh jagte und hetzte. Diesmal glücklicherweise ohne hundlichen Jagderfolg.
Erste Recherchen hinsichtlich des Hundebesitzers führten zu einem 46-jährigen Mann aus einem Schopflocher Ortsteil, der seine Pflichten als Hundebesitzer offensichtlich nicht ordnungsgemäß wahrnahm. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Jagdwilderei durch Unterlassen und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz eingeleitet.

Grundsätzlich gilt für alle Hundehalter: Es ist untersagt, Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen und kann bei Bekanntwerden mit Geldbuße belegt werden.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl