Dinkelsbühl: +++ Tuningkontrollen +++
Bei einer Kontrolle am Sonntag, 15.04.18 gegen 02.00 Uhr wurden bei einem Pkw festgestellt, dass ein Gewindefahrwerk zwar eingetragen jedoch nachträglich tiefer geschraubt wurde. Hierdurch erlosch die Betriebserlaubnis. Da hierdurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, erwartet nun den Fahrer ein Bußgeldbescheid in Höhe von 90 Euro und einem Punkt. Gegen 03.00 Uhr wurde an einem Pkw festgestellt, dass an diesem die Rückleuchten verändert wurden. Die nun erforderlichen Reflektoren („Katzenaugen“) waren nicht angebracht. Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Verwarnung von 50 Euro vor. Bei beiden Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt bis zu Behebung der Mängel unterbunden.
Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl