Dinkelsbühl: +++Tätliche Angriffe auf Polizeibeamte – 4 verletzte Beamte+++
In zwei Fällen wurden Einsatzkräfte der Polizei auf der Kinderzeche durch junge Männer tätlich angegriffen.
Beide Vorfälle ereigneten sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag.
Im ersten Fall geriet ein 23-jähriger aus Baden Württemberg am Samstag, 14.07.2018 gegen 23.15 Uhr mit dem Sicherheitsdienst und mit Einsatzkräften des BRK in Streit. Aufgrund des aggressiven Verhaltens des stark alkoholisierten Mannes wurde die Polizei hinzugezogen, die den Aggressor in Gewahrsam nahm. Beim Verbringen in die Haftzelle beleidigte er die Beamten und leistete heftigen Widerstand. So trat er mehrfach nach den Beamten, wobei er einen mit einem heftigen Tritt am Kopf traf. Der Beamte konnte den Dienst nicht weiter fortsetzen, ein zweiter Beamter wurde leicht verletzt.
Der Mann wurde anschließend an Armen und Beinen gefesselt zu den Verwahrzellen im Dienstgebäude verbracht, wobei der Angreifer auch leicht verletzt wurde.
Im zweiten Fall versuchte ein 22-Jähriger Lagerist in eine Gaststätte in der Innenstadt zu gelangen. Bereits zuvor wurde ihm aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung der Zutritt zum Partyzelt verweigert. Als er nun erneut abgewiesen wurde, reagierte er hoch aggressiv, so dass die Polizei hinzugezogen werden musste. Auch hier wurden die Beamten beleidigt, außerdem beschädigte der Beschuldigte eine dort befindliche Warnleuchte. Um weitere Sicherheitsstörungen zu unterbinden, wurde dem 22-Jährigen die Gewahrsamnahme erklärt. Dieser wehrte sich jedoch massiv gegen die Mitnahme. Nachdem er durch die Einsatzkräfte zu Boden gebracht wurde, biss er mit aller Kraft in die Innenseite des Oberschenkels eines der Beamten. Nachdem sich der Beamte befreien konnte, gelang es den Beamten dem Aggressor Handschellen anzulegen. Hierbei gelang es ihm allerdings erneut den zweiten Beamten in den Finger zu beißen.
Auch bei dieser Festnahme erlitten neben den Beamten der Angreifer leichte Verletzungen.
Beide Beschuldigte erwartet nun ein Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gefährlicher, bzw. einfacher Körperverletzung und anderem. Für beide Beschuldigten greift eine Gesetzesänderung aus dem vergangenen Jahr, die für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten vorsieht.
Die Gesetzesänderung wurde u.a. damit begründet, dass der Schutz von Vollstreckungsbeamten durch eine höhere Sanktionierung gestärkt werden soll.
Beiden Verdächtigen dürfte auch tatsächlich zu den Nächten im Polizeigewahrsam eine empfindliche Strafe drohen.
Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl