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Dinkelsbühl: +++ Nicht im Besitz der Fahrerlaubnis +++

Während einer Verkehrskontrolle am Freitag, 01.03. um 11.40 Uhr wurde in Dinkelsbühl durch die Beamten festgestellt, dass der 57-jährige Rollerfahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse M ist. Die Weiterfahrt wurde ihm deshalb untersagt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl