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Dinkelsbühl: +++ Interview zum Thema Sicherheitswacht +++

- aus der Bevölkerung für die Bevölkerung

Im April 2019 wurde im Dinkelsbühler Stadtrat beschlossen, eine örtliche Sicherheitswacht einzuführen. Wir haben Peter Wack, den Ersten Polizeikommissar und Leiter der Polizeiinspektion Dinkelsbühl, getroffen und mit ihm darüber gesprochen.

Die Sicherheitswacht soll ein sichtbares Bindeglied zwischen Bevölkerung und Polizei sein, so dass schnell und gezielt professionelle Hilfe geleistet werden kann. Wir wollen präventiv tätig werden und verstärkt präsent sein, und die Mitarbeiter der Sicherheitswacht sollen sowohl  Ansprechpartner für Bürger und Touristen sein.

1. Welche Ausstattung erhält die Sicherheitswacht?

Alle Mitarbeiter der Sicherheitswacht bekommen eigene Dienstkleidung mit Mehrzweckjacke, Einsatzjacke, blauem Hemd und Einsatzmütze (in Anlehnung an die neue Polizeiuniform, und der Aufschrift „Sicherheitswacht“) gestellt.

Darüber hinaus werden sie mit Reizstoffsprühgerät (welches nur zur Eigensicherung verwendet werden darf), digitalem Funkgerät, Taschenlampe, Erste-Hilfe-Set, Holster sowie einem Ausweis zur Legitimation ausgestattet.

2. Welche Ausbildung bekommen die Bewerber?

Die Bewerber werden in 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in verschiedenen Rechtsbereichen, wie z. B. materiellem Recht und Eingriffsrecht (Gesetze, Befugnisse, strafrechtliche Grundzüge) ausgebildet. Die Ausbildung mittels bayernweit einheitlicher Schulungsunterlagen erfolgt teilweise im Polizeipräsidium Nürnberg, teils in den örtlichen Inspektionen.

3. Wird die Sicherheitswacht ein Polizeiersatz?

Keineswegs. Die Bayerische Polizei wurde in den letzten Jahren personell erheblich aufgestockt. Parallel dazu wurde die Sicherheitswacht aufgebaut. Bei der Sicherheitswacht handelt es sich um ehrenamtlich tätige Bürger, die nicht zur Verfolgung von Straftaten eingesetzt werden. Die Sicherheitswacht soll die Arbeit der Polizei im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergänzen. Aufgabe der Sicherheitswacht ist es, für die Bürger ansprechbar zu sein, Hilfe zu leisten und die Polizei bei verdächtigen Wahrnehmungen zu verständigen..

4. Welche Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen?

Bewerben kann sich jeder im Alter zwischen 18 und 62 Jahren. Das Verwendungshöchstalter beträgt 67 Jahre. Zuverlässigkeit (Überprüfung im Bundeszentralregister), das Eintreten für eine freiheitlich, demokratische Grundordnung und eine gesundheitliche Eignung sind jedoch ebenso Voraussetzung wie eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung.

5. Welche Befugnisse hat die Sicherheitswacht?

Die Sicherheitswacht hat sogenannte Jedermannsrechte nach §127 Abs. 1 StPO, das heißt all die Rechte, die jeder Bürger hat  Hierzu gehört das Recht zur vorläufigen Festnahme, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wurde. Auch Befragungen oder Indentitätsfeststellung dürfen von den Mitarbeitern durchgeführt oder Platzverweise ausgesprochen werden. Rechtliche Grundlage ist hier das Sicherheitswachtgesetz.

6. Wo und zu welchen Zeiten wird die Sicherheitswacht in Zukunft eingesetzt?

Der Einsatz erfolgt immer im Absprache mit der Polizei und anderen Stellen wie beispielsweise der Stadt.

Die Mitarbeiter der Sicherheitswacht leisten anlassbezogen zwischen 5 und 20 Stunden pro Monat Dienst, natürlich immer mit Rücksicht auf private Belange.

Die Sicherheitswacht ist vorwiegend zur Präsenzsteigerung bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt), in Wohnvierteln, Grünanlagen etc. vorgesehen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder Versammlungen ist ihr Einsatz nicht beabsichtigt.

7. Welchen Vorteil haben die Bürger und die Stadt Dinkelsbühl von der Sicherheitswacht?

Durch die Sicherheitswacht wird das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht.  Außerdem sollen potentielle Straftäter im öffentlichen Raum durch zusätzliche uniformierte Präsenz abgeschreckt werden. Für die Stadt Dinkelsbühl und seine Bürger ist die Sicherheitswacht ein kostenloses Mehr an Sicherheit und Service.

8. Werden die Ehrenamtliche bezahlt?

Das Engagement der Mitarbeiter der Sicherheitswacht wird mit 8 Euro pro Stunde als Aufwandsentschädigung ausgeglichen.

9. Wer ist zuständig für die Sicherheitswacht und deren Einteilung?

Zuständig für die Sicherheitswacht ist Herr Peter Wack von der örtliche Polizeiinspektion bzw. sein Stellvertreter.


Wir bedanken uns bei Herrn Wack für das interessante und informative Gespräch und wünschen, dass sich viele Interessierte bei ihm melden. Weitere Auskünfte und Infos zum Bewerbungsprocedere gibt es telefonisch hier: 09851-5719-11