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Dinkelsbühl: +++ Betrug im Internet – Warnhinweise für den Weihnachtseinkauf +++

Im Internet werben Verkäufer in den bekannten Auktionshäusern oder Shops mit unglaublichen Schnäppchenpreisen. Die verlockenden Angebote führen viele Kunden jedoch in eine Falle. Derzeit erscheinen täglich Bürger bei der Polizei Dinkelsbühl und erstatten Strafanzeigen wegen Betrugs. Meist gegen unbekannte Täter.

So zeigte beispielsweise vorletzte Woche eine junge Frau aus Langfurth an, vor mehreren Tagen einen Laptop im Wert von mehr als 600 Euro im Internet gekauft zu haben. Da der PC jedoch nie geliefert wurde, führten die Recherchen zu dem Ergebnis, Betrügern aufgesessen zu sein. Diese hatten für kurze Zeit einen sogenannten Fake-Shop eröffnet.

Erst vor wenigen Tagen erschien ein junger Dinkelsbühler bei der Inspektion und erstattete ebenfalls Betrugsanzeige. Er hatte in einem bekannten Internetauktionshaus hochwertige Markenturnschuhe für sage und schreibe 800 Euro ersteigert und diese über eine sogenannte Freundschaftsüberweisung bezahlt. Geliefert bekam der Mann nun billige Fälschungen im Wert von geschätzten 20 Euro.

In beiden Fällen dürfte die Täterermittlung schwierig werden. Denn oftmals handelt es sich um Geldüberweisungen ins Ausland oder Konten bei Onlinebanken, die mit gefälschten Personalien eröffnet wurden.


Die Ermittler der PI Dinkelsbühl geben folgende Tipps, wie man sich zumindest ein Stückweit mehr schützen kann.

  • Grundsätzlich gilt: Schnäppchen im Internet sind verlockend, doch manches Angebot ist zu gut, um wahr zu sein. Deswegen sollten Käufer bei allzu großzügigen Angeboten stets Misstrauen an den Tag legen.
  • Informieren Sie sich als Privatperson so gut es geht über Ihre Geschäftspartner (z.B. Diskussionsforen usw.). Recherchieren Sie vor dem Kauf in Suchmaschinen über die Verkäufer oder Shops – nach dem Kauf ist dies zu spät.
  • Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen. Vermeiden Sie die Zahlung per Vorkasse oder mit Kreditkarte. Vermeiden Sie solche Zahlungen bei Ihnen unbekannten Shops oder Verkäufern im Auktionshaus. Bevorzugen Sie Zahlungsarten wie Rechnung, sichere Bezahldiensleister oder Bankeinzug.
  • Überweisungen auf Auslandskonten sollten Sie grundsätzlich kritisch sehen. Aber auch ein Warenversand ins Ausland (wenn Sie beispielsweise Verkäufer von Waren im Internethandel sind) sollte stets sehr sorgfältig abgewogen und erst nach Geldeingang durchgeführt werden.
  • Sogenannte Freundschaftsüberweisungen bei online-Bezahldienstleistern zu Ihnen unbekannten Personen sollten Sie stets vermeiden. Hier ist vom Geldempfänger meist lediglich eine Mailadresse bekannt, die nicht selten mit gefälschten Personalien hinterlegt ist. Zudem entfällt bei einer Überweisung dieser Art der Käuferschutz.

Ein gesundes Maß an Misstrauen bei Käufen im Internet ist nicht verwerflich!

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl