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Diespeck: +++ Unfallhäufungsstelle auf der Bundesstraße 470 – Höhe Diespeck + Unfallkommission spricht sich für Maßnahmen aus +++

Die Bundesstraße 470 stellt auf Höhe Diespeck eine Unfallhäufungsstelle im Straßennetz des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim dar. Zurückliegend ereigneten sich auf dem betreffenden Abschnitt zwischen der Einmündung der NEA 15 westlich aus Richtung Baudenbach und östlich aus Richtung Hohholz im Betrachtungszeitraum der Jahre 2021 bis 2023 insgesamt neun Unfälle, davon allein sieben an der Einmündung Am Käswasen. Zusätzlich hier letztmalig am 13. September 2024 und an der Einmündung aus Richtung Baudenbach in den Morgenstunden des 27. September 2024 mit mehreren Verletzten.

Auf Grund der offiziellen Einordnung als Unfallhäufungsstelle erfolgt die Begutachtung der Situation vor Ort durch die sog. Unfallkommission im Landkreis. In dieser Unfallkommission ist neben der Polizei sowie dem Staatlichen Bauamt Ansbach auch das Landratsamt mit seinem Tiefbauamt/Kreisbauhof und der Unteren Straßenverkehrsbehörde als Fachbehörde vertreten. Die betreffende Unfallhäufungsstelle bei Diespeck wurde durch die Unfallkommission bei einem Termin vor Ort bereits am 25. September in Augenschein genommen. Im Zuge einer schlüssigen Gesamtbetrachtung wurden hierbei auch die Einmündungen in die gemeindliche Bahnhofstraße östlich nach Diespeck sowie direkt gegenüberliegend die Einmündung zur Klobenmühle berücksichtigt und bewertet.

Um eine weitere Datengrundlage zu erhalten, erfolgt aktuell seitens der Tiefbauverwaltung des Landratsamtes eine einwöchige Geschwindigkeitsmessung auf dem betreffenden Streckenabschnitt – hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine reguläre Geschwindigkeitskontrolle, an welche etwaige Ahndungsmaßnahmen anschließen. Seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt wird nach Beendigung dieser Geschwindigkeitsmessung die abschließende rechtliche Prüfung bis Ende Oktober und als Sofortmaßnahme die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 vorgenommen – die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt anschließend zeitnah durch das Staatliche Bauamt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird dabei den Streckenverlauf ab dem Kreisverkehr Diespeck bis über die Einmündung Am Käswasen hinaus umfassen und für beide Fahrtrichtungen gelten.

Als eine weitere Maßnahme sieht die Unfallkommission zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit vor Ort die Errichtung einer fest installierten Lichtsignalanlage an der Einmündung der NEA 15 Am Käswasen als erforderlich. Erforderlich deshalb, da zwar die Sicht dem Grunde nach ausreichend ist, sich der Autofahrer jedoch dort einer ziemlich unübersichtlichen Verkehrssituation gegenübersieht. Ausschlaggebend ist hier das „Zeit-Lücke-Problem“; dies bedeutet, dass sich für Einbiegende mitunter sehr lange Wartezeiten bis zu Verkehrslücken, die das Einbiegen überhaupt erst ermöglichen, ergeben und Abbiegevorgänge unter gewissem Druck vollzogen werden, insbesondere zu Stoßzeiten in den Morgen- und Abendstunden.  Auf Grund dieses Umstandes führt aus Sicht der Unfallkommission allein eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Abschnitt der Bundesstraße 470 nicht zur nachhaltigen Lösung dieses Problems.

In Vorbereitung auf die Maßnahme einer fest installierten Lichtsignalanlage wird seitens des Staatlichen Bauamtes Ansbach noch eine Verkehrszählung durchgeführt. Eine abschließende Entscheidung über die Umsetzung dieser Maßnahme, die seitens der Unfallkommission befürwortet wird, wird durch die Regierung von Mittelfranken getroffen. Ein konkreterer Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahme kann aktuell jedoch noch nicht benannt werden.

Quelle: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim