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Die Kneipenjagd 2019 in Ansbach – Wir sind dabei!

Ansbach, 18.10.2019 – Das Jahr 2020 rückt näher, aber bevor der Winter in Franken Einzug hält, lassen KammerEvents es noch mal richtig krachen! Und zwar wird am Samstag, den 2. November 2019 zum mittlerweile 22. Mal die große Ansbacher Kneipenjagd gefeiert.

Erfahrene Kneipenjäger wissen bereits, was sie auf der Route erwartet: Ein bunter Stilmix mit alten, musikalischen Bekannten und neuen, frischen Gesichtern. 27 Bands und Künstler kommen in die Stadt, um in insgesamt 21 Lokalitäten zu feiern, bis das Licht angeht. Dank der Kneipenjagd-Shuttlebusse muss sich auch niemand die Füße wund laufen, sondern kommt bequem von Spielort zu Spielort.

Und eine neue Location gibt es zusätzlich: Das Theater Ansbach ist mit dabei und die Band VillageBoyz wird für beste Stimmung im Theater-Foyer sorgen! Und natürlich gilt auch heuer wieder: Einmal Eintritt bezahlen und alle Veranstaltungsorte besuchen!


♥ Und da Fränkischer dieses Jahr auch Medienpartner der Kneipenjagd in Ansbach ist, haben wir noch ein Schmankerl für Euch. In den nächsten Tagen starten wir wieder eine Verlosung auf Facebook, bei der Ihr neben Freikarten auch gewisse Gutscheine gewinnen könnt. Mehr wird noch nicht verraten! ♥

Hier findet Ihr das ausführliche Programm

Vorverkauf seit Oktober zum Preis von 13 Euro

  • in allen teilnehmenden Kneipen
  • AKuT Stadt Ansbach
  • Kammerspiele-Büro
  • Dresscode (Uzstr. 28)
  • Caps & Co. Ticket Shop im Brücken-Center
  • Lottemann (Retti-Center)

Die Abendkasse findet Ihr am 2. November ab 10 Uhr im Infobus am Martin-Luther-Platz. Der  Vorverkaufspreis gilt hier bis 16 Uhr! Danach wechselt der Preis zum Abendkassentarif von 15 Euro.


Quelle: KammerEvents


Teilnahmebedingungen an unserem Facebook-Gewinnspiel  – Rechtliche Hinweise

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die Facebook-Seite „Ansbacher“ und „Ansbacher Landkreis” und “KammerEvents” sowie den Gewinnspielbeitrag bezüglich des „Verlosung Kneipenjagd 2019“ „liked“, also mit „Gefällt mir“ versieht und am 28. Oktober 2019 noch die Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner möglich).

 

Der Teilnehmer muss über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus bedürfen Minderjährige der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Mitarbeiter von KammerEvents sind nicht teilnahmeberechtigt.

2.  Beginn und Ende des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel beginnt ab dem 24. Oktober 2019 und endet am 28. Oktober 2019, 12.00 Uhr deutscher Zeit. Dies ist der Teilnahmeschluss.

3. Gegenstand des Gewinnspiels/Abholung/Foto – Urheberrecht

Gegenstand des Gewinnspiels ist eine Verlosung von dreimal zwei Freikarten für die Kneipenjagd am 2.11.2019 mit jeweils vier Freigetränken in den Kammerspielen Ansbach (in diesen Gewinnspielbedingungen auch „Verlosung Kneipenjagd 2019“ genannt) und findet in Kooperation mit KammerEvents Ansbach statt.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns besteht nicht.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Gewinn wird nach Absprache an der Abendkasse (Bus, Johann-Sebastian-Bach-Platz) auf den Namer  der Gewinner hinterlegt.

Teilnehmer willigt ein, dass ein Foto von ihm bei der Gewinnübergabe gemacht wird.

Der Teilnehmer willigt unwiderruflich und unbefristet ein, dass ohne Vergütung dieses Foto von ihm seitens Fränkischer im Internet, Homepage, Facebook, Printmedien und Mail-Newslettern veröffentlicht wird. Auch die Speicherung ist erlaubt.

4. Beginn der Verlosung

Die Verlosung unter allen Teilnehmern findet am 28. Oktober 2019 um 12.00 Uhr statt. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer noch bis 28. Oktober 2019 die Facebook-Seite „Ansbacher”, „Ansbacher Landkreis” sowie den entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag „liked“, also mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner bzw. dessen Ermittlung möglich).

5. Kontaktierung des Gewinners per facebook

Fränkischer wird versuchen via PN den Gewinner per Facebook zu kontaktieren und auf jeden Fall den Namen des Geinners auf Facebook veröffentlichen. Der Gewinner verpflichtet sich, innerhalb von 2 Kalendertagen zu melden und seine vollständige Adresse mitzuteilen. Andernfalls verfällt der Gewinn und Fränkischer ist berechtigt, den Gewinn nach billigem Ermessen anderweitig zu vergeben. Das Gleiche gilt, sofern der Gewinn nicht binnen von 5 Kalendertagen nach erfolgter Benachrichtigung des Gewinners abgeholt wird.

6. Veröffentlichung des Namens der Gewinner

Fränkischer hat das Recht, den Namen und Vornamen der Gewinner auf Facebook und der Internetseite www.fraenkischer.de zu veröffentlichen. Die Teilnehmer willigen in die Veröffentlichung ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Name und Vorname veröffentlicht wird.

7. Datenschutz

Fränkischer wird die Daten der Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht separat speichern, sondern ausschließlich der Facebook-Seite entnehmen.

Soweit die Daten zwecks der Verlosung aus der Liste der Facebook-Fans der Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” entnommen werden (und beispielsweise auf ein Papier für die Lostrommel geschrieben werden), werden diese Daten 5 Kalendertage nach der Verlosung gelöscht.

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die „Gefällt mir“-Schaltfläche auf der Facebook-Seite bei „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie des entsprechenden Gewinnspiel-Beitrags. Der Teilnehmer kann daher durch Drücken der „Gefällt mir nicht mehr“-Schaltfläche auf den jeweiligen Facebook-Seiten seine Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit beenden.

Die Daten der Gewinner werden (nachdem diese den Gewinn durch Übermittlung der Anmeldedaten angenommen haben) darüber hinaus insoweit gespeichert, als dies für steuerliche Zwecke notwendig ist (Nachweis der Betriebsausgaben seitens Fränkischer gegenüber den zuständigen Finanzbehörden).

Der Gewinner/Teilnehmer hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erfahren.

Der Name und Vorname der Gewinner werden auf der Facebook-Seite „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie der Internetseite www.fraenkischer.de nach Übersendung der Anmeldedaten (und damit durch Annahme des Gewinns) durch diese veröffentlicht.

8. Veranstalter

Alleiniger Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach, Inhaber der Homepage Fränkischer (www.fraenkischer.de) und der Facebook-Seiten „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis”.

Das vollständige Impressum von Fränkischer können Sie online einsehen.

9. Änderung und Anpassung des Gewinnspiels

Fränkischer behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen von Missbrauch die Teilnahmeregeln zu ändern, anzupassen oder das gesamte Gewinnspiel zu beenden, sofern dies notwendig erscheint. Auch können Teilnehmer, die falsche Angaben machen, unerlaubte Hilfsmittel etc. verwenden, jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

10. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Keine Verbindung zu Facebook/Haftungsfreistellung

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Jeder Teilnehmer stellt Facebook von jeglicher Haftung vollständig frei. Facebook ist nicht Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel.

12. Anwendbares Recht

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweist.