Datenerhebung ist verboten! Außer sie ist erlaubt
Die EU-Datenschutzverordnung – Jetzt wird es ernst: Seit 25. Mai gilt die neue EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO). Diese Verordnung enthält zwar keine unmittelbaren Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, jedoch eine Öffnungsklausel für den nationalen Gesetzgeber, von der Deutschland Gebrauch gemacht hat. Der Beschäftigtendatenschutz ist somit unmittelbar im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Schon vor dem Abspeichern sollte man überlegen, welche Daten man überhaupt benötigt. Der deutsche…