Bayern: +++ „Corona-Bußgeldkatalog” zur Maskenpflicht ab dem 27.04.2020+++
Bayern, 26.04.2020 - Ab Montag, 27. April 2020 besteht in Bayern Maskenpflicht für alle Personen ab 6 Jahren, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder Geschäfte und Behörden betreten. Diese Masken müssen Mund, Nase und Kinn bedecken. Neben einen Mund-Nasen-Schutz, der auch selbst gemacht sein kann, genügen auch Tücher und Schals. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird selbstverständlich kontrolliert, sei es durch Polizei, kommunale Ordnungsdienste oder sonstige Verpflichtete. Denn nur, wenn sich…