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Bad Windsheim: +++ Ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs +++

Im Zuge einer Verkehrskontrolle auf der St 2253 wurde am Mittwoch, 06.04.2022 gegen 10:00 Uhr ein Fahrzeuggespann überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte um den Anhänger befördern zu dürfen. Gegen den Gespannfahrer wird ein Verfahren wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ eingeleitet

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass vor der Beförderung von Anhängern zwingend die zulässigen Massen der einzelnen Fahrzeuge bzw. der Fahrzeugkombination zu beachten
ist. Hierfür ist der Fahrzeugführer verantwortlich. 

Quelle: Polizeiinspektion Bad Windsheim