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Bad Windsheim: +++ Bei Kontrolle einer Spielhalle mehrere Verstöße festgestellt +++

Bei der Kontrolle einer Spielhalle stellten die Beamten am 3. Juni 2024 um 17:00 Uhr fest, dass entgegen der geltenden Vorschriften, Personen an mehreren Spielautomaten gleichzeitig spielten. Ferner war an der Außenseite der Spielhalle eine Werbung für Glückspiel angebracht, was für den Betrieb nichtstaatlicher Spielstätten ebenfalls unzulässig ist. Gegen den Betreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Spielverordnung eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Windsheim