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Aurach: +++ Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz +++

Am Montagmittag, 05.10.2020 gegen 11:30 Uhr, wurden Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Ansbach zum Autohof bei Herrieden gerufen.
Ein Tankkunde hatte sich trotzmehrmaliger Aufforderung durch das Personal geweigert, einen
Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Schließlich verließ der 55-Jährige aus Sachsen die Kundenräume, ohne seine Tankrechnung zu bezahlen.
Der Streifenwagenbesatzung, die wenig später vor Ort eintraf, zeigte er dann ein vermeintliches Attest, das ihn vom Tragen einer Schutzmaske befreit. Die Echtheit des Dokuments wird von den Ordnungshütern aber angezweifelt. Deshalb wurde wegen des Anfangsverdachts des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sollte sich der Verdacht bestätigen, muss sich auch der ausstellende Arzt wegen einer Straftat verantworten. Darüber hinaus kommt auf den Sachsen noch ein Bußgeldverfahren wegen einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz zu. Hier droht dem Sachsen ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 150 Euro.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach