Aurach: +++ Vergehen Urkundenfälschung u. Pflichtversicherungsgesetz +++
Sowie Abgabenordnung und FahrzeugzulassungsVO
Am Donnerstag, 13.02.20, um 00:51 Uhr fiel einer Fahndungsstreife der VPI Ansbach ein Pkw Opel mit französischer Zulassung, der auf der BAB 6 in Richtung Nürnberg fuhr auf. Sie hielten die Fahrzeugführerin, eine 29-jährige aus einem osteuropäischen Land auf der Rastanlage Frankenhöhe-Süd an.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug weder eine Zulassung noch eine Versicherung besaß. Die grüne Versicherungskarte war offensichtlich eine simple Farbkopie. Außerdem ist die genannte Versicherungsgesellschaft seit 2009 nicht mehr existent. Deshalb mussten die Fahrerin, sowie ihr mitfahrender Beifahrer, ein 27-jähriger aus Osteuropa (der Halter des Fahrzeuges), nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine dreistellige Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und die gefälschte Versicherungsbestätigung als Beweismittel sichergestellt.