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Aurach: +++ Vergehen Abgabenordnung – Kraftfahrzeugsteuergesetz/Owi FahrzeugZulVO +++

Am Samstag, 21.12.19, geg. 16:10 Uhr, wurde von einer Streife der VPI Ansbach auf der BAB 6, an der Anschlussstelle Aurach, in Fahrtrichtung Nürnberg, ein Sattelzug mit französischen Kennzeichen angehalten und kontrolliert. Der Fahrer, ein 45-jähriger aus Osteuropa war unterwegs von Frankreich (wo der Sattelzug erworben wurde) nach Polen. Dabei stellte sich heraus, dass in beiden Zulassungsbescheinigungen für Sattelzugmaschine und Auflieger der handschriftliche „Vendu“ Vermerk angebracht war. Dadurch erlischt für Deutschland eine amtliche Zulassung und das Fahrzeug wird widerrechtlich benutzt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Eine Sicherheitsleistung konnte wegen Geldmangels nicht erhoben werden.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach