Aurach: +++ Kennzeichenmißbrauch u. a. +++
Vergehen Abgabenordnung, Kfz-SteuerG, StVG u. OWi StVZO
Am Mittwoch, 11.03.20, um 15:29 Uhr fiel einer Streife der VPI Ansbach der 44-jährige italienische Fahrer eines Pkw Smart auf, der die BAB 6 in westlicher Richtung befuhr. An der AS Aurach wurde er zur Anhaltung zum Autohof Aurach geleitet.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er den Pkw im Inland erworben hat und mit einem italienischen Händlerkennzeichen führte.
Da bei der Kontrolle deutlich Alkoholgeruch wahrgenommen wurde und ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 0,3 mg/l (0,6 Promille) ergab, wurde er zur Dienststelle verbracht. Der gerichtsverwertbare Test mit dem „Evidential“ ergab ebenfalls einen Wert von 0,3 mg/l. Nach Rücksprache mit der StA Ansbach ordnete dieser eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro plus Auslagen und Gebühren an. Die Weiterfahrt wurde für die Dauer von 24 Std. untersagt.