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Ansbach: +++ Verstoß nach dem Tierschutzgesetz – Hund aus misslicher Lage befreit +++

Am Samstag, 17.10.2020 um 17.00 Uhr auf dem Autobahnparkplatz Silberbach kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizei einen Kleintransporter mit insgesamt sieben Personen. Im Fahrzeug befanden sich entsprechend viele Gepäckstücke.
Hierbei wurde von den kontrollierenden Beamten/in ein winseln vernommen. Hieraufhin wurde die Ladung genauer in Augenschein genommen. Unter Gepäckstücken und Plastiktüten verborgen befand sich eine Transportbox. In dieser befand sich ein Hund. Wie sich bei der näheren Betrachtung herausstellte war er in der engen Transportbox eingesperrt. Die Box war viel zu klein für den einjährigen Cocker-Spaniel, der
sich kaum rühren konnte.
Auf der Dienststelle wurde der Spaniel aus der mit Klebeband umwickelten Box befreit, wo er gleich seinem Bewegungsdrang nachkam und erstmal auf dem langen Flur herumtobte.
Der Hundehalter war nicht im Fahrzeug. Es konnte jedoch ein 23-jähriger Mann ermittelt werden, der den Hund im Auftrag nach Rumänien verbringen sollte. Dieser gab zögerlich an, dass er den Hund für eine Verwandte transportiert. Angeblich wurde der Hund bei jedem Halt mit Essen und Trinken versorgt, was stark angezweifelt wird. Der Hund wurde Mitarbeitern des Tierheims Ansbach übergeben. Er befand sich in einer guten körperlichen Verfassung.
Gegen den verantwortlichen Transporteur wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung wurde eine hohe dreistellige Sicherheitsleistung einbehalten. Die Eigentumsverhältnisse des Tieres werden überprüft.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach