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Ansbach + Lichtenau: +++ Erfolgreiche Schleierfahnder +++

Ansbach:  Zivilstreifen der Verkehrspolizei Ansbach hatten am Mittwoch, 09.02.2022 und in der Nacht zum Donnerstag, 10.02.2022 im Rahmen der Schleierfahndung offenbar einen besonders guten Riecher. Den Ordnungshütern gingen zwei Fälle von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie zwei Urkundsdelikte ins Netz.

Lichtenau: Gegen 08:45 Uhr stoppte eine Zivilstreife auf dem Parkplatz „Geisberg – Süd“ an der Bundesautobahn A 6 einen 47-jährigen Franzosen mit seinem Auto. Bei der Überprüfung der Fahrgestellnummer des Pkw im polizeilichen Fahndungssystem stießen die Ordnungshüter auf eine Sachfahndungsausschreibung französischer Behörden. Darüber hinaus fanden sie im Kofferraum des Fahrzeugs gefälschte deutsche Exportkennzeichen. Weitere Recherchen, in die auch das Gemeinsame Zentrum der deutsch-französischen Zusammenarbeit in Kehl am Rhein eingebunden wurde, ergab dann schlussendlich auch noch den Umstand, dass die Zulassung des genutzten Fahrzeugs seit September des vergangenen Jahres (2021) erloschen war, das Auto damals stillgelegt worden ist und die angebrachten Kennzeichen vom Fahrzeugbesitzer als gestohlen gemeldet worden sind. Deshalb wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.

Lichtenau: Eine Streifenwagenbesatzung in Zivil stoppte gegen 12:30 Uhr auf dem Parkplatz „Geisberg – Nord“ an der Bundesautobahn A 6 einen 35jährigen Polen mit seinem Kleintransporter. Der Fahrer zeigte drogenkonsumtypische Ausfallerscheinungen, so dass die Ordnungshüter einen Drogenschnelltest durchführten. Dieser verlief positiv und deutet auf den Konsum von Amphetamin und Cannabisprodukten hin. Als die Fahnder dann das Fahrzeug genauer unter die Lupe nahmen, fanden sie zwei Druckverschlusstütchen, in denen sich acht Gramm Amphetamin und vier Gramm Marihuana befanden. Neben dem Bußgeldverfahren wegen der Fahrt unter dem Einfluss illegaler Drogen kommt so auf den Osteuropäer ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu.

Lichtenau: Gegen 16:15 Uhr kontrollierten die Fahnder auf dem Parkplatz „Geisberg – Süd“ einen Mietwagen, den ein 28-Jähriger aus Hessen steuerte. Bei der Kontrolle roch es aus dem Fahrzeug Marihuana. Darüber hinaus reagierte ein so genannter Drogenwischtest an den Händen des Fahrers positiv auf Kokain und Opiate. Während der Überprüfung versuchte der Fahrer dann, ein Druckverschlusstütchen unbemerkt loszuwerden. Dabei hatte er jedoch nicht mit dem wachsamen Auge der Ordnungshüter gerechnet, die das beobachtet haben. Eine Überprüfung des Inhalts des Tütchens ergab in der Folge, dass es sich hierbei um rund sechs Gramm Heroin handelt. Weitere Recherchen haben ergeben, dass der Führerschein des Hessen von der Führerscheinbehörde der Stadt Kassel zur Sicherstellung im Sachfahndungsbestand ausgeschrieben war. Hintergrund hierfür ist, dass der 28-Jährige wegen vorangegangener Drogendelikte als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs betrachtet wird, weshalb ihm die Fahrerlaubnis verwaltungsrechtlich entzogen wurde. Nun folgte ein Drogenschnelltest, der wiederum ebenfalls positiv verlief und darauf hindeutet, dass der Fahrer Kokain und Cannabisprodukte konsumiert hat, bevor er sich ans Steuer des Pkw setzte. „Summa summarum“ sieht dieser jetzt Ermittlungsverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen der Fahrt unter dem Einfluss illegaler Drogen entgegen.

Ansbach: In der Nacht zum Donnerstag schließlich, gegen Mitternacht, stoppte eine Streifenwagenbesatzung in Zivil an der Anschlussstelle „Ansbach“ der Bundesautobahn A 6 einen 40-jährigen Russen mit einem Omnibus mit österreichischer Zulassung. Bei der Durchsicht der Dokumente, die der Fahrer den Beamten aushändigte, stießen sie auf die Totalfälschung eines russischen Führerscheins. Nachdem dem Osteuropäer dieser Umstand vorgehalten wurde, räumte er unumwunden ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Gegen ihn wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach