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Ansbach: +++ Hauptverhandlung um sexuellen Missbrauch von Patientinnen durch Arzt aus Feuchtwangen – Plädoyers +++

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ansbach haben heute Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage ihre Schlussvorträge gehalten. Aufgrund eines Beschlusses der Großen Strafkammer fanden die Plädoyers jeweils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten wegen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines ärztlichen Behandlungsverhältnisses in 74 Fällen schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten zu verurteilen. Ferner beantragte die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot für die Dauer von fünf Monaten zu verhängen. Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich diesem Antrag an. Die Verteidigung beantragte hingegen, den Angeklagten zu einer noch bewährungsfähigen Freiheitsstrafe – also einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren – zu verurteilen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Verkündung des Urteils der Großen Strafkammer wird heute gegen 15 Uhr erwartet. Die Urteilsverkündung ist öffentlich.

Quelle: Landgericht Ansbach