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Ansbach: +++ Fahren unter Alkoholeinwirkung +++

Vorsätzlich 0,25mg/l-Grenze

Am Mittwoch, 07.08.19, gegen 04:50 Uhr wurde von einer Streifenbesatzung der VPI Ansbach ein 48-jähriger Bulgare, unterwegs mit einem Sattelzug auf der BAB 6, am Parkplatz Silberbach-Nord angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die VPI Feucht um 01:50 Uhr die Schlüssel des besagten Fahrers wegen Verhütung einer Trunkenheitsfahrt auf der BAB 6, Rastanlage Kammersteiner-Land, sichergestellt hatten. Offensichtlich war jedoch der Fahrer jetzt mit einem Zweitschlüssel weitergefahren, obwohl ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen gerichtsverwertbaren Wert von 0,34mg/l. Die Lkw-Schlüssel (Zweitschlüssel) wurden sichergestellt und die Weiterfahrt nochmals untersagt. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro (Verdoppelung des Bußgeldsatzes wegen Vorsatz) wurde einbehalten. Eine Weiterfahrt ist erst nach 24 Stunden erlaubt.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach