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Ansbach: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Am Montag, 28. Februar 2022 um  02:50 Uhr, fuhr ein 27-Jähriger in der Endresstraße mit einem Kleinkraftrad.

Bei einer Verkehrskontrolle konnte er nur eine Prüfbescheinigung für ein Mofa vorlegen. Diese Prüfbescheinigung war nicht ausreichend für das Kleinkraftrad, das bis 45 km/h schnell fahren kann.
Eine Prüfbescheinigung gilt nur für Mofas bis 25 km/h. Die Weiterfahrt des 27-Jährigen wurde unterbunden und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Gegen seinen Vater wurde ein Strafverfahren wegen Ermächtigen als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, da der Vater Eigentümer und Halter des Kleinkraftrades ist.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach